Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise des Landratsamtes Starnberg.
Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Formular werden nachfolgend beschrieben.
Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Für diese Datenverarbeitung existiert keine Rechtsgrundlage.
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person.
Zweck der Datenverarbeitung: Bearbeitung von Ideen, Anregungen und Beschwerden zum ÖPNV im Landkreis Starnberg.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Es erfolgt eine Weitergabe der Daten in folgender Weise:
Teilweise ist der MVV München für die Bearbeitung der Anregung oder Beschwerden zuständig. Daher werden in diesem Fall Daten an die MVV München GmbH übermittelt.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
In den Fällen, in welchen eine Rückmeldung gewünscht ist, werden die personenbezogenen Daten bis zur Erledigung der Angelegenheit, bzw. bis eine fundierte Rückmeldung erfolgen kann, aufbewahrt.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.
Version dieser Datenschutzerklärung: 20190214_|Fbl_form00260|Doc_613.33571.1