Mietanfrage barrierefreier Toilettenwagen

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Für Ihre Veranstaltung können wir Ihnen im Landkreis Starnberg eine modern ausgerüstete, mobile, barrierefreie WC-Anlage kostenfrei vermitteln.

 

Zu Ihrer Information:
Der Toilettenwagen wird üblicherweise einen Werktag vor dem Termin gegen 10:00 Uhr angeliefert und am nächstfolgenden Werktag gegen 10:00 Uhr wieder abgeholt. Diese Zeiten werden je nach Veranstaltung mit der verantwortlichen Person vor Ort gesondert abgesprochen.

 

Bitte übermitteln sie uns einige Angaben zu Ihrer Veranstaltung und wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung:

Checkliste der notwendigen Voraussetzungen

Bitte vor der Anfrage prüfen, ob vorhanden:


Hinweis Wasseranschluss:

Wo schließen Sie die barrierefreie Toilette an, privat oder am Wasserversorgungsnetz einer Gemeinde im Landkreis?

 

Privat sind Sie persönlich für den Anschluss und die Abrechnung von Frischwasser und Brauchwasser zuständig.

 

Bei einem Anschluss im Wasserversorgungsnetz einer Gemeinde benötigen Sie (Beispiel für einen Anschluss Stadt Starnberg, Stand Mai 2022):

 

  1. Bei Bedarf einer freien Verkehrsfläche (Halteverbotsschilder etc.) muss das bei der Gemeinde in einem gewissen Zeitrahmen (uns sind mindestens 14 Tage bekannt) vor der Veranstaltung beantragt werden. Rückfragen bitte bei der jeweiligen Gemeinde.

  2. Ein Frischwasser-Anschluss im Stadtgebiet muss beim Wasserwerk beantragt werden. Bitte telefonisch voranmelden, dann wird Ihnen ein Vertrag zugesendet. Es fallen derzeit eine Kautionsgebühr für ein Standrohr (500,00 € möglich) und Kosten für den Wasserverbrauch an.
    Aktuelle Informationen, Zahlen und Fristen bitte beim zuständigen Wasserwerk anfragen.

  3. Beim Abwasserverband muss ein Antrag für das anfallende Brauchwasser gestellt werden. Aktuell fällt eine Verwaltungsgebühr an (der Anschluss wird vor Ort begutachtet, 75,00 € möglich) und eine Gebühr für die abgeleitete Menge des Brauchwassers.
    Aktuelle Informationen, Zahlen und Fristen bitte beim Abwasserverband anfragen.

    Diese Kosten werden nicht vom Landratsamt Starnberg übernommen, lediglich die Leihgebühr für die barrierefreie Toilette. Die o.g. Angaben sind ohne Gewähr, diese können von den Anbietern jederzeit geändert werden und gelten nur als Hinweise zur Planung.
Mieter / Mieterin
Erreichbarkeit

Bitte geben Sie mindestens eine Kontaktmöglichkeit an.

Veranstaltung
Datenschutzhinweise

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