Für die Datenerhebung und Datenverarbeitung gelten grundsätzlich die allgemeinen Datenschutzhinweise des Landratsamtes Starnberg.
Einzelheiten zur Datenerhebung und Datenverarbeitung in diesem Formular werden nachfolgend beschrieben.
Bei weiteren inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Fachbereich.
» Zuständiger Bereich:
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit folgender Verwaltungsdienstleistung: Kontakt Formular Landratsamt Starnberg
Beschreibung der Datenverarbeitung
Die Dateneingabe in diesem Formular erfolgt freiwillig.
Die Weiterverarbeitung ist abhängig vom gemeldeten Inhalt.
Die eingegangenen Daten werden an den zuständigen Fachbereich im Landratsamt weitergeleitet und nach der Bearbeitung im Rahmen der gesetzlichen Fristen gelöscht.
Eine längere Aufbewahrung der Daten erfolgt, sofern die gemeldeten Inhalte aktenwürdig sind.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund einer freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Für dieses Formular liegen derzeit keine Angaben zur Weitergabe der Daten vor.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Sofern die zu verarbeitenden Daten in (papiergebundenen oder elektronischen) Akten abgelegt werden, gelten die Aufbewahrungs- und Aussonderungsfristen im Rahmen der Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung.
Den Einheitsaktenplan für die bayerischen Landratsämter mit einem Verzeichnis der Aufbewahrungsfristen können Sie auf der Internetseite der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns abrufen.
Für dieses Formular liegen derzeit keine weiteren Angaben zur Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten vor.
Betroffenenrechte
Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Starnberg, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Landratsamt Starnberg durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird dadurch nicht berührt.